Du willst deine Mitgliedschaft kündigen, im Sportverein, im Fitnessstudio, beim ADAC oder im Fastnachtsverein, und suchst eine Vorlage, die du nur noch ausfüllen musst? Hier findest du zwei fertige Musterschreiben zum Herunterladen, jeweils als Word-Datei zum Bearbeiten und als PDF zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen. Dazu erkläre ich dir, worauf es bei Frist, Form und Versand ankommt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Vorlagen zum Herunterladen
  2. Die Basics: Frist, Form und Zugang
  3. Warum die Satzung über alles entscheidet
  4. Verein oder Anbieter: der wichtige Unterschied
  5. Was in das Kündigungsschreiben gehört
  6. Sonderkündigungsrecht: wann es greift
  7. Der sichere Versandweg
  8. Fünf Fehler, die eine Kündigung kosten
  9. Was passiert mit den Beiträgen?
  10. So nutzt du die Vorlage in fünf Minuten
  11. Häufige Fragen zur Kündigung der Mitgliedschaft

Die Vorlagen zum Herunterladen

Beide Vorlagen sind sofort einsetzbar, enthalten alle nötigen Angaben und müssen nur noch mit deinen Daten ergänzt werden. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft

Der Normalfall: Du beendest deine Mitgliedschaft zum nächsten möglichen Termin und hältst dabei die Frist ein.

Fristlose Kündigung mit Sonderkündigungsrecht

Für den Fall, dass du dich auf einen wichtigen Grund berufen kannst, etwa eine dauerhafte Erkrankung oder einen Umzug, durch den du die Angebote nicht mehr nutzen kannst.

Die Basics: Frist, Form und Zugang

Die Frist. Wie lange du vorher kündigen musst, steht in deinem Vertrag oder in der Satzung deines Vereins. Üblich sind einige Wochen bis drei Monate. Wichtig ist dabei ein Punkt, den viele übersehen: Es zählt nicht, wann du den Brief abschickst, sondern wann er beim Empfänger ankommt. Wer zu spät dran ist, verlängert die Mitgliedschaft oft um ein ganzes Jahr.

Die Form. Kündige immer schriftlich. Viele Vereinssatzungen verlangen ausdrücklich ein unterschriebenes Schreiben, dann genügt eine E-Mail nicht. Bei gewerblichen Anbietern sieht es anders aus, dazu gleich mehr.

Der Zugang. Im Streitfall musst du beweisen, dass dein Schreiben rechtzeitig angekommen ist. Deshalb lohnt sich ein Versandweg mit Nachweis, mehr dazu weiter unten.

Warum die Satzung über alles entscheidet

Bei einem Verein steht die wichtigste Information nicht im Gesetz, sondern in der Satzung. Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt jedem Mitglied grundsätzlich den Austritt, überlässt die Einzelheiten aber der Satzung. Sie darf festlegen, dass ein Austritt nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich ist oder dass eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Diese Frist darf höchstens zwei Jahre betragen.

Bevor du das Schreiben aufsetzt, wirf deshalb einen Blick in die Satzung oder in die Beitrittserklärung. Achte auf drei Punkte:

  • Zu welchem Termin ist der Austritt möglich, jederzeit, zum Quartalsende oder nur zum Jahresende?
  • Welche Frist gilt, oft sind es drei Monate zum Jahresende?
  • Welche Form ist verlangt, genügt Textform oder braucht es eine eigenhändige Unterschrift?

Findest du die Satzung nicht, fordere sie beim Vorstand an. Als Mitglied hast du ein Recht darauf, sie einzusehen.

Verein oder Anbieter: der wichtige Unterschied

Der Begriff Mitgliedschaft steht für zwei sehr verschiedene Dinge, und die Regeln unterscheiden sich deutlich.

Echte Vereinsmitgliedschaft, etwa im Sportverein, Kleingartenverein oder Förderverein: Hier gilt die Satzung. Die Erleichterungen aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge greifen nicht, weil du kein Kunde bist, sondern Mitglied.

Gewerbliche Mitgliedschaft, etwa im Fitnessstudio, bei einem Streamingdienst oder einem Autoclub: Das sind Verbraucherverträge. Für Verträge ab dem 1. März 2022 gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und lässt sich mit einer Frist von einem Monat beenden. Die Textform genügt, eine E-Mail reicht also. Wurde der Vertrag online geschlossen, muss es auf der Website außerdem einen Kündigungsbutton geben.

Passende Musterbriefe für den zweiten Fall findest du bei der Kündigung im Fitnessstudio und beim Handyvertrag. Eine Übersicht über alle Musterbriefe gibt der Kündigungs-Hub.

Was in das Kündigungsschreiben gehört

  1. Dein Name und deine Anschrift, so wie sie beim Verein hinterlegt sind.
  2. Deine Mitgliedsnummer, falls vorhanden, sonst dein Eintrittsdatum.
  3. Anschrift des Empfängers, gerichtet an den Vorstand oder die in der Satzung genannte Stelle.
  4. Das aktuelle Datum.
  5. Ein klarer Satz, dass du deine Mitgliedschaft kündigst.
  6. Der Zeitpunkt, am besten als zum nächstmöglichen Termin. So bist du abgesichert, falls du dich bei der Frist verrechnet hast.
  7. Die Bitte um schriftliche Bestätigung mit dem genauen Enddatum.
  8. Deine Unterschrift, wenn Schriftform verlangt ist.

Denk daran, ein erteiltes Lastschriftmandat zu widerrufen, sobald die Bestätigung vorliegt. Sonst wird weiter abgebucht.

Sonderkündigungsrecht: wann es greift

Eine fristlose Kündigung ist die Ausnahme. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, also einen Umstand, der es dir unzumutbar macht, die Mitgliedschaft bis zum regulären Ende fortzuführen. In der Praxis werden vor allem diese Fälle anerkannt:

  • Dauerhafte gesundheitliche Gründe, wenn du das Angebot nicht mehr nutzen kannst. Ein ärztliches Attest gehört dann dazu.
  • Umzug, wenn die Leistung ortsgebunden ist und am neuen Wohnort nicht zur Verfügung steht. Achtung: Bei Fitnessstudios hat die Rechtsprechung einen Umzug allein oft nicht ausreichen lassen.
  • Der Verein bietet die Leistung nicht mehr an, etwa weil die Abteilung aufgelöst wurde.
  • Deutliche Beitragserhöhung, wenn die Satzung dafür ein Sonderkündigungsrecht vorsieht.

Nenne den Grund im Schreiben und leg Nachweise bei. Wird die fristlose Kündigung abgelehnt, gilt sie im Zweifel als fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin, wenn du das im Schreiben so formulierst. Genau diese Formulierung ist in der Vorlage bereits enthalten.

Der sichere Versandweg

  • Einwurf-Einschreiben ist meist die beste Wahl. Du bekommst einen Auslieferungsbeleg, und niemand muss den Brief persönlich annehmen.
  • Übergabe-Einschreiben mit Rückschein klingt sicherer, kann aber nach hinten losgehen: Ist niemand da, liegt der Brief in der Filiale und gilt erst als zugegangen, wenn er abgeholt wird.
  • E-Mail nur, wenn keine Schriftform verlangt ist. Bitte dann ausdrücklich um eine Empfangsbestätigung.
  • Persönliche Abgabe funktioniert, wenn dir der Empfang auf einer Kopie quittiert wird.

Bewahre Beleg und Kopie auf, bis die Bestätigung vorliegt und die letzte Abbuchung durch ist.

Fünf Fehler, die eine Kündigung kosten

  1. Zu spät dran sein. Bei drei Monaten Frist zum Jahresende muss das Schreiben spätestens Ende September angekommen sein, nicht abgeschickt.
  2. An die falsche Stelle schicken. Der Übungsleiter ist nicht der Vorstand. Maßgeblich ist die in der Satzung genannte Adresse.
  3. Nur mündlich kündigen. Ein Gespräch beim Training ist keine Kündigung und lässt sich nicht beweisen.
  4. Keine Bestätigung verlangen. Ohne sie merkst du erst bei der nächsten Abbuchung, dass etwas schiefging.
  5. Das Lastschriftmandat vergessen. Es läuft weiter, bis du es widerrufst.

Was passiert mit den Beiträgen?

Die Beitragspflicht endet nicht mit dem Absenden der Kündigung, sondern mit dem Datum, zu dem die Mitgliedschaft ausläuft. Bis dahin zahlst du weiter, auch wenn du das Angebot schon vorher nicht mehr nutzt. Umgekehrt gilt: Beiträge, die für die Zeit danach abgebucht wurden, kannst du zurückfordern.

Drei Punkte, die dabei regelmäßig für Ärger sorgen:

  • Jahresbeiträge. Viele Vereine buchen einmal im Jahr im Voraus ab. Kündigst du mitten im Jahr zum Jahresende, bleibt der volle Beitrag meist beim Verein, weil er das ganze Jahr abdeckt.
  • Aufnahmegebühren werden in aller Regel nicht anteilig erstattet.
  • Das Lastschriftmandat läuft unabhängig von der Kündigung weiter. Widerrufe es erst, wenn die Bestätigung da ist und die letzte reguläre Abbuchung erfolgt ist. Wer zu früh widerruft, riskiert Rücklastschriftgebühren.

Wird trotz beendeter Mitgliedschaft weiter abgebucht, kannst du die Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen bei deiner Bank zurückholen lassen. Schreibe dem Verein parallel eine kurze Nachricht mit dem Bestätigungsdatum, sonst landet die Sache unnötig in der Mahnabteilung.

So nutzt du die Vorlage in fünf Minuten

  1. Datei wählen. Word, wenn du am Rechner ausfüllen willst, PDF, wenn du handschriftlich ergänzt.
  2. Platzhalter ersetzen. Alle Stellen in eckigen Klammern durch deine Angaben tauschen, nichts stehen lassen.
  3. Termin prüfen. Wenn du dir bei der Frist unsicher bist, lass die Formulierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt stehen.
  4. Ausdrucken und unterschreiben, falls Schriftform verlangt ist.
  5. Versenden und Beleg aufheben, am besten als Einwurf-Einschreiben.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel und die Vorlagen sind sorgfältig zusammengestellt und geben den allgemeinen Stand wieder. Sie ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Entscheidend für deinen Fall sind immer die Satzung deines Vereins und dein konkreter Vertrag. Bei Streit über Fristen, Beiträge oder eine abgelehnte Kündigung wende dich an eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei.

Häufige Fragen zur Kündigung der Mitgliedschaft

Kann ich aus einem Verein jederzeit austreten?
Der Austritt ist grundsätzlich immer möglich, den Zeitpunkt bestimmt aber die Satzung. Sie darf vorsehen, dass der Austritt nur zum Ende eines Geschäftsjahres wirkt oder dass eine Kündigungsfrist gilt. Diese Frist darf höchstens zwei Jahre betragen.
Reicht eine E-Mail für die Kündigung im Verein?
Nur wenn die Satzung keine Schriftform verlangt. Viele Vereinssatzungen fordern ein unterschriebenes Schreiben, dann genügt eine E-Mail nicht. Bei gewerblichen Mitgliedschaften wie im Fitnessstudio reicht die Textform und damit eine E-Mail.
Welche Frist gilt für die Kündigung meiner Mitgliedschaft?
Bei Vereinen die Frist aus der Satzung, häufig drei Monate zum Jahresende. Bei gewerblichen Verträgen ab März 2022 gilt nach Ablauf der Mindestlaufzeit eine Frist von einem Monat, weil der Vertrag dann unbefristet weiterläuft.
Muss ich meine Kündigung begründen?
Bei einer fristgerechten Kündigung nicht. Eine Begründung brauchst du nur, wenn du dich auf ein Sonderkündigungsrecht berufst, etwa wegen dauerhafter Erkrankung oder eines Wegzugs.
Was tun, wenn der Verein die Kündigung nicht bestätigt?
Freundlich nachfassen und auf den Zustellnachweis verweisen. Reagiert niemand, setze eine Frist von zwei Wochen. Lastschriften kannst du acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen.
Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Beiträge für die Zeit nach dem Ende der Mitgliedschaft stehen dir zu. Fordere sie schriftlich zurück und leg die Bestätigung des Austrittsdatums bei. Beiträge für die Zeit davor bleiben in der Regel beim Verein, auch wenn du das Angebot nicht genutzt hast.