Es gibt Verträge, die kündigt man in zwei Minuten, und es gibt den Handyvertrag. Bei mir lag der Zettel monatelang auf dem Schreibtisch, weil ich mir sicher war, dass ich irgendeine Frist verpasse und dann wieder ein Jahr festhänge. Genau diese Angst ist der Grund, warum so viele Verträge einfach weiterlaufen, obwohl der Tarif längst zu teuer ist.

Die gute Nachricht: Diese Angst ist inzwischen unbegründet. Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes verlängert sich kein Handyvertrag mehr stillschweigend um zwölf Monate. Wenn du die Mindestlaufzeit einmal hinter dir hast, kommst du jederzeit mit einem Monat Frist raus. Und wenn du den Vertrag online abgeschlossen hast, muss es sogar einen Kündigungsbutton geben.

Damit du es hinter dich bringst, findest du hier vier fertige Musterbriefe zum Ausdrucken: die normale fristgerechte Kündigung, die außerordentliche Kündigung, den Widerruf innerhalb der ersten 14 Tage und einen Antrag auf Rufnummernmitnahme. Alle als PDF zum Ausdrucken und als Word-Datei zum Bearbeiten, kostenlos und ohne Anmeldung.

Person kündigt ihren Handyvertrag am Laptop und hält dabei das Smartphone in der Hand

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sich beim Kündigen geändert hat
  2. Kündigungsfrist: so rechnest du richtig
  3. Die Vorlagen zum Ausdrucken
  4. 1. Kündigung fristgerecht
  5. 2. Außerordentliche Kündigung
  6. 3. Widerruf in den ersten 14 Tagen
  7. 4. Antrag auf Rufnummernmitnahme
  8. 5. Checkliste zum Abhaken
  9. Was in die Kündigung gehört
  10. Der Kündigungsbutton und warum er so stark ist
  11. Rufnummer mitnehmen: kostenlos und mit Entschädigung
  12. Wann du außerordentlich kündigen kannst
  13. Wohin die Kündigung geht
  14. 7 Fehler, die richtig teuer werden
  15. Häufige Fragen zur Kündigung des Handyvertrags

Was sich beim Kündigen geändert hat

Wenn du im Netz auf ältere Ratgeber stößt, liest du oft noch den alten Stand: drei Monate Kündigungsfrist, und wer die verpasst, hängt weitere zwölf Monate fest. Das war jahrelang so und ist heute in dieser Form falsch. Zwei Gesetzesänderungen haben die Lage gedreht, und beide arbeiten für dich.

Erstens die Reform des Telekommunikationsgesetzes. Ein Mobilfunkvertrag darf höchstens 24 Monate Erstlaufzeit haben. Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert er sich nicht mehr um ein weiteres Jahr, sondern läuft auf unbestimmte Zeit weiter. In dieser Phase kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das gilt ausdrücklich auch für Verträge, die du schon vor der Reform abgeschlossen hast.

Zweitens der Kündigungsbutton. Wer einen Vertrag im Internet abschließen kann, muss ihn dort auch wieder loswerden können. Anbieter sind verpflichtet, eine gut sichtbare Kündigungsschaltfläche bereitzustellen. Fehlt sie oder funktioniert sie nicht richtig, hat das für den Anbieter unangenehme Folgen, dazu unten mehr.

Praktisch heißt das: Der schlimmste Fall ist nicht mehr ein verlorenes Jahr, sondern ein verlorener Monat. Das nimmt dem ganzen Thema den Schrecken. Trotzdem lohnt es sich, rechtzeitig dran zu sein, denn jeder Monat zu viel ist bares Geld.

Kündigungsfrist: so rechnest du richtig

Für die Frist gibt es zwei Situationen, und es ist wichtig, dass du weißt, in welcher du steckst.

Situation eins: Die Mindestlaufzeit läuft noch. Dann gilt die Frist, die in deinem Vertrag steht. Bei den meisten Anbietern sind das drei Monate zum Ende der Laufzeit. Beispiel: Dein Vertrag hat am 15. November 2024 begonnen und läuft 24 Monate, endet also am 14. November 2026. Drei Monate vorher heißt, deine Kündigung muss spätestens am 14. August 2026 beim Anbieter angekommen sein. Nicht abgeschickt, sondern angekommen.

Situation zwei: Die Mindestlaufzeit ist vorbei. Dann ist es einfach. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, du kündigst jederzeit, und einen Monat nach Zugang deiner Kündigung ist Schluss. Kündigst du am 5. September, endet der Vertrag am 5. Oktober. Du musst auf kein Quartalsende und auf keinen Monatsersten warten.

Woher weißt du, in welcher Situation du bist? Der Vertragsbeginn steht in der Auftragsbestätigung, oft auch im Kundenkonto unter Vertragsdaten. Rechne 24 Monate dazu, dann hast du das Ende der Mindestlaufzeit. Liegt dieses Datum in der Vergangenheit, bist du frei.

Ein Detail, das viele übersehen: Es zählt der Zugang beim Anbieter, nicht der Poststempel. Plane deshalb ein paar Tage Puffer ein und schick die Kündigung nicht am letzten möglichen Tag los. Wer es eilig hat, nimmt den Kündigungsbutton, denn der wirkt sofort und liefert dir gleich eine Bestätigung.

Die Vorlagen zum Ausdrucken

Alle Vorlagen sind A4 hoch und im DIN-Briefformat aufgebaut, also mit Absender oben, Empfänger darunter, Betreff und Unterschriftsfeld. Du bekommst jede Vorlage zweimal: als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen mit dem Stift und als Word-Datei, in der du die Felder in eckigen Klammern einfach überschreibst.

Der Aufbau ist bei allen gleich: oben deine Daten samt Kundennummer und Rufnummer, in der Mitte der Text, unten ein türkis hinterlegter Kasten zum Ankreuzen. Dieser Kasten ist der eigentliche Trick, denn damit passt eine Vorlage auf mehrere Situationen, ohne dass du am Text herumschreiben musst.

1. Kündigung Handyvertrag, fristgerecht

Vorlage Kündigung Handyvertrag fristgerecht zum Ausdrucken als PDF mit Feldern für Kundennummer und Rufnummer

Das ist der Standardfall und die Vorlage, die du in neun von zehn Fällen brauchst. Du kündigst ordentlich, du musst keinen Grund angeben, und du willst wissen, wann genau der Vertrag endet.

Im Text steht deshalb ausdrücklich die Bitte, dir das Vertragsende in Textform mitzuteilen. Das klingt nach Höflichkeitsfloskel, ist aber wichtig: Nur wenn du das Datum schwarz auf weiß hast, kannst du den neuen Vertrag passend starten lassen und vermeidest, dass du zwei Verträge parallel bezahlst.

  • Ankreuzfeld für den Kündigungstermin: nächstmöglich, zum Ende der Mindestlaufzeit oder zu einem festen Datum
  • Ankreuzfeld für die Rufnummernmitnahme, damit der Wunsch gleich aktenkundig ist
  • Widerspruch gegen eine stillschweigende Verlängerung
  • Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats zum Vertragsende

Tipp: Kreuze im Zweifel nächstmöglicher Termin an. Dann muss der Anbieter selbst rechnen und kann dir nicht vorwerfen, du hättest ein falsches Datum genannt.

Vorlage herunterladen: Kündigung fristgerecht (PDF)
Vorlage herunterladen: Kündigung fristgerecht (Word)

2. Außerordentliche Kündigung

Vorlage außerordentliche Kündigung Handyvertrag als PDF mit Ankreuzfeldern für Preiserhöhung und zu langsame Datenrate

Diese Vorlage nimmst du, wenn du nicht bis zum Ende der Laufzeit warten willst, weil auf der Seite des Anbieters etwas schiefgelaufen ist. Der Grund gehört hier hinein, denn ohne Grund gibt es keine außerordentliche Kündigung.

Wichtig ist der zweite Absatz im Brief: Er kündigt hilfsweise auch ordentlich. Damit sicherst du dich ab. Sieht der Anbieter den außerordentlichen Grund anders als du, landet deine Kündigung nicht im Papierkorb, sondern wirkt wenigstens zum nächstmöglichen regulären Termin.

  • Ankreuzfeld für eine einseitige Vertragsänderung oder Preiserhöhung
  • Ankreuzfeld für eine dauerhaft zu langsame Datenrate
  • Ankreuzfeld für einen fehlenden oder defekten Kündigungsbutton
  • Freies Feld für einen anderen wichtigen Grund

Tipp: Leg die Nachweise gleich bei, also die Änderungsmitteilung des Anbieters oder das Messprotokoll. Ohne Beleg wird aus der außerordentlichen Kündigung schnell eine Diskussion.

Vorlage herunterladen: Außerordentliche Kündigung (PDF)
Vorlage herunterladen: Außerordentliche Kündigung (Word)

3. Widerruf in den ersten 14 Tagen

Vorlage Widerruf Handyvertrag als PDF für den Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss

Der Widerruf ist etwas völlig anderes als eine Kündigung, und er ist die stärkste Karte, die du hast. Hast du den Vertrag im Internet, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, kannst du ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Vertrag gilt dann so, als hätte es ihn nie gegeben.

Die Frist beginnt erst, wenn du die Widerrufsbelehrung erhalten hast, bei einer Warenlieferung wie einem Handy erst mit dem Erhalt der Ware. Fehlt die Belehrung ganz, verlängert sich die Frist deutlich. Das ist der Grund, warum sich ein Blick in die Vertragsunterlagen auch nach zwei Wochen noch lohnt.

  • Felder für Vertragsschluss und Erhalt der Ware, damit die Frist nachvollziehbar ist
  • Hinweis auf die Rücksendung von SIM-Karte und Gerät
  • Aufforderung, bereits gezahlte Beträge zu erstatten
  • Ankreuzfeld, falls du deine bisherige Rufnummer behalten willst

Tipp: Im Ladengeschäft abgeschlossene Verträge kannst du in der Regel nicht widerrufen. Das Widerrufsrecht ist ein Recht für Geschäfte auf Distanz, nicht für den Kauf vor Ort.

Vorlage herunterladen: Widerruf (PDF)
Vorlage herunterladen: Widerruf (Word)

4. Antrag auf Rufnummernmitnahme

Vorlage Antrag auf Rufnummernmitnahme als PDF zum Ausdrucken für den Anbieterwechsel

Normalerweise kümmert sich dein neuer Anbieter um die Portierung, du kreuzt beim Abschluss einfach an, dass du deine Nummer mitnehmen willst. Diese Vorlage ist für die Fälle, in denen das nicht klappt: wenn der alte Anbieter sich quer stellt, wenn der Termin verstreicht oder wenn dir jemand ein Entgelt für die Mitnahme berechnen will.

Im Text steht deshalb ausdrücklich der Hinweis auf die gesetzliche Regelung, nach der die Rufnummernmitnahme für dich kostenlos ist. Das ist keine Kulanz, sondern geltendes Recht, und ein höflicher Satz mit Paragraf wirkt erfahrungsgemäß Wunder.

  • Ankreuzfeld für die Portierung zum Vertragsende oder zu einem festen Datum
  • Ankreuzfeld für den Fall, dass der Vertrag schon beendet ist
  • Verweis auf die Kostenfreiheit der Rufnummernmitnahme
  • Bitte um Bestätigung der Portierung in Textform

Tipp: Schließ den neuen Vertrag erst ab, wenn du das Enddatum des alten kennst. Sonst zahlst du für ein paar Wochen doppelt, nur weil sich die Portierung nicht sauber terminieren ließ.

Vorlage herunterladen: Antrag Rufnummernmitnahme (PDF)
Vorlage herunterladen: Antrag Rufnummernmitnahme (Word)

5. Checkliste zum Abhaken

Checkliste Handyvertrag kündigen zum Ausdrucken mit Punkten vor, während und nach der Kündigung

Die Checkliste ist das Blatt, das neben dir liegt, während du alles erledigst. Sie hat vier Blöcke: vor dem Schreiben, Kündigung schreiben, versenden und sichern, und der Block, den fast alle vergessen, nämlich was danach noch zu tun ist.

Gerade dieser letzte Block ist der wichtigste. Die meisten Ärgernisse entstehen nicht beim Kündigen selbst, sondern danach: Es wird weiter abgebucht, die Nummer ist plötzlich weg, oder der neue Vertrag startet zwei Monate zu früh.

Vorlage herunterladen: Checkliste Handyvertrag kündigen (PDF)

Was in die Kündigung gehört

Eine Kündigung ist formal anspruchslos, aber sie muss eindeutig sein. Der Anbieter muss ohne Nachfragen erkennen können, wer kündigt, welchen Vertrag es betrifft und ab wann. Fehlt eine dieser drei Angaben, wird es zäh.

  • Deine vollständigen Daten: Vorname, Nachname und die Anschrift, die beim Anbieter hinterlegt ist. Bist du zwischendurch umgezogen und hast die Adresse nicht aktualisiert, nenn beide.
  • Kundennummer und Rufnummer: Die Rufnummer ist die sicherste Kennung. Viele Anbieter finden dich über die Kundennummer allein nicht schnell genug.
  • Eindeutige Kündigungserklärung: Ein Satz reicht, aber er muss klar sein. Ich möchte gerne kündigen ist schwächer als hiermit kündige ich.
  • Der Zeitpunkt: Zum nächstmöglichen Termin ist die sicherste Formulierung, weil du dich nicht verrechnen kannst.
  • Ort, Datum und Unterschrift: Bei Papier gehört die Unterschrift von Hand darunter.
  • Die Bitte um Bestätigung: Ohne Bestätigung weißt du nicht, ob und wann der Vertrag endet.

Ein Punkt, der immer wieder für Verwirrung sorgt: Die Kündigung muss nicht per Brief kommen. Bei Verbraucherverträgen darf der Anbieter keine Schriftform verlangen, die Textform genügt. Eine E-Mail ist also wirksam, ebenso das Kontaktformular oder der Kündigungsbutton. Ein Brief hat trotzdem einen Vorteil, und der heißt Nachweis.

Der Kündigungsbutton und warum er so stark ist

Der Kündigungsbutton ist die bequemste und zugleich rechtlich interessanteste Variante. Anbieter, bei denen du online abschließen kannst, müssen eine deutlich beschriftete Schaltfläche bereitstellen, über die du kündigen kannst. Sie muss ohne Login erreichbar sein, gut sichtbar und darf dich nicht durch ein Labyrinth aus Rückfragen schicken.

Nach dem Klick landest du auf einer Bestätigungsseite, auf der du deine Daten einträgst und die Kündigung absendest. Der Anbieter muss dir den Eingang sofort bestätigen und die Kündigung anschließend in Textform, also zum Beispiel per E-Mail, mit Datum des Vertragsendes bestätigen.

Und jetzt der Teil, der selten irgendwo steht: Fehlt der Button oder erfüllt er die Anforderungen nicht, kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Aus einer verpassten Frist wird dann plötzlich eine sofortige Kündigung. Es lohnt sich also, im Kundenkonto und auf der Startseite des Anbieters genau hinzuschauen, bevor du dich über eine Frist ärgerst.

So gehst du vor: Suche auf der Anbieterseite nach der Kündigungsschaltfläche, mach vor dem Absenden einen Screenshot der Eingaben und speichere die Bestätigungsseite als PDF. Kommt die Bestätigungsmail nicht innerhalb weniger Tage, hak nach und schick zusätzlich die Vorlage per Post.

Rufnummer mitnehmen: kostenlos und mit Entschädigung

Die Rufnummer ist für viele der eigentliche Knackpunkt beim Wechsel. Auch hier hat sich die Rechtslage klar zu deinen Gunsten verändert.

Die Mitnahme ist kostenlos. Früher haben Anbieter für die Portierung zwischen 20 und 30 Euro verlangt. Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes dürfen dir dafür keine Entgelte mehr berechnet werden. Steht auf deiner Schlussrechnung trotzdem eine Portierungsgebühr, widersprich ihr schriftlich.

Du hast danach noch Zeit. Die Mitnahme kannst du bis zu einem Monat nach dem Vertragsende beantragen. Wenn du also erst nach der Kündigung merkst, dass du an der alten Nummer hängst, ist noch nichts verloren.

Es muss schnell gehen. Die Portierung erfolgt an dem mit dir vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag. Dauert es länger, kannst du für jeden Tag der Verzögerung eine Entschädigung von 10 Euro verlangen. Das gilt auch, wenn der Anschluss zwischenzeitlich tot ist.

Praktisch läuft es so: Du beauftragst beim neuen Anbieter die Portierung, der kümmert sich um den Rest. Du selbst musst beim alten Anbieter nichts weiter tun, außer die Kündigung. Nur wenn es hakt, greifst du zur Vorlage oben.

Wann du außerordentlich kündigen kannst

Eine außerordentliche Kündigung braucht einen wichtigen Grund. Nicht jeder Ärger ist ein solcher Grund, und das ist der häufigste Irrtum bei diesem Thema. Diese Fälle tragen in der Regel:

  • Einseitige Vertragsänderung oder Preiserhöhung. Ändert der Anbieter den Vertrag zu deinen Ungunsten, darfst du fristlos kündigen. Dafür hast du drei Monate ab dem Zugang der Mitteilung Zeit. Der Anbieter muss dich auf dieses Recht sogar hinweisen.
  • Dauerhaft zu langsame Datenrate. Weicht die tatsächliche Geschwindigkeit erheblich und immer wieder von der vertraglich zugesagten ab, kannst du das Entgelt mindern oder fristlos kündigen. Als Nachweis dient das Messverfahren der Bundesnetzagentur, das dir ein Protokoll ausstellt.
  • Fehlender Kündigungsbutton. Siehe oben, das ist der unterschätzteste Weg aus einem Vertrag.
  • Der Anbieter erbringt die Leistung nicht. Wenn dein Anschluss über längere Zeit gar nicht funktioniert und der Anbieter trotz Aufforderung und Frist nichts ändert, ist das ein klassischer wichtiger Grund.

Und diese Fälle tragen meistens nicht, auch wenn man es oft anders liest:

  • Umzug innerhalb Deutschlands. Beim Handyvertrag ist das Netz überall, ein Umzug ändert daran nichts. Anders kann es beim Festnetz oder DSL liegen: Kann der Anbieter am neuen Wohnort gar nicht liefern, kannst du mit einem Monat Frist kündigen.
  • Arbeitslosigkeit oder weniger Geld. So bitter es ist, die eigene finanzielle Lage fällt in den eigenen Risikobereich. Sprich stattdessen mit dem Anbieter über einen günstigeren Tarif, das geht oft während der Laufzeit.
  • Unzufriedenheit mit dem Service. Schlechte Hotline ist ärgerlich, aber kein Kündigungsgrund.
  • Tod des Vertragspartners. Der Vertrag endet nicht automatisch, er geht auf die Erben über. In der Praxis lösen die meisten Anbieter ihn gegen Vorlage der Sterbeurkunde zum nächstmöglichen Termin auf, ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es dafür aber nicht.

Wenn du unsicher bist, ob dein Grund trägt, nimm trotzdem die außerordentliche Vorlage. Sie enthält den Satz zur hilfsweisen ordentlichen Kündigung, damit fällst du weich.

Wohin die Kündigung geht

Hier ist die ehrlichste Antwort auch die nützlichste: Nimm die Anschrift, die auf deiner aktuellen Rechnung steht. Anbieter ändern ihre Kündigungsadressen und Postfächer häufiger, als man denkt, und eine veraltete Adresse aus einem Ratgeber von vorgestern kostet dich im Zweifel eine Frist.

Drei Quellen, die immer stimmen:

  1. Deine Rechnung. Ganz oben oder im Fuß steht der vollständige Name des Vertragspartners samt Anschrift.
  2. Dein Kundenkonto. Dort findest du unter Vertrag oder Hilfe meist direkt die Kündigungsadresse, oft sogar den Kündigungsbutton.
  3. Das Impressum der Anbieterseite. Dort steht die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, an die du im Zweifel immer schreiben kannst.

Achte auf den richtigen Vertragspartner. Das ist der Punkt, an dem die meisten Kündigungen ins Leere laufen. Viele Tarife laufen unter einer Zweitmarke, das Netz gehört aber einem anderen Unternehmen. Dein Vertragspartner ist immer der, der dir die Rechnung schickt, nicht der Netzbetreiber, dessen Logo auf dem Handy steht. Schau also nicht auf das Netz, sondern auf den Absender der Rechnung.

Verschickst du per Post, nimm ein Einwurf-Einschreiben. Es ist günstig, du bekommst den Zugang dokumentiert, und anders als beim Übergabe-Einschreiben muss niemand zu Hause sein und unterschreiben. Den Einlieferungsbeleg hebst du auf, bis die Bestätigung da ist.

7 Fehler, die richtig teuer werden

  1. Auf die Bestätigung verzichten. Ohne schriftliche Bestätigung mit Enddatum hast du im Streitfall nichts in der Hand. Hak nach, wenn nach zwei Wochen nichts kommt.
  2. Den neuen Vertrag zu früh abschließen. Solange du das Enddatum des alten nicht kennst, zahlst du im Zweifel doppelt. Erst Bestätigung, dann Wechsel.
  3. Die Rufnummernmitnahme vergessen. Sie ist kostenlos und noch einen Monat nach Vertragsende möglich, aber sie passiert nicht von allein.
  4. Das Lastschriftmandat laufen lassen. Kündige es in der Kündigung mit, und kontrolliere ein bis zwei Monate nach Vertragsende dein Konto.
  5. Am falschen Ort kündigen. Ein Anruf bei der Hotline ist keine dokumentierte Kündigung. Wenn schon telefonisch, dann direkt danach in Textform bestätigen lassen.
  6. Den Grund in die ordentliche Kündigung schreiben. Bei einer ordentlichen Kündigung brauchst du keinen Grund. Schreibst du trotzdem etwas von Unzufriedenheit hinein, öffnest du nur eine Diskussion.
  7. Die Ratenzahlung für das Handy übersehen. Steckt im Vertrag ein subventioniertes Gerät, ist das oft ein eigener Ratenkauf. Die Kündigung des Mobilfunkvertrags beendet diese Raten nicht automatisch. Schau in deine Unterlagen, was du da eigentlich unterschrieben hast.

Häufige Fragen zur Kündigung des Handyvertrags

Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Handyvertrag?
Das hängt davon ab, wo du stehst. Läuft die Mindestlaufzeit noch, gilt die Frist aus deinem Vertrag, meist drei Monate zum Ende der Laufzeit. Ist die Mindestlaufzeit vorbei, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und du kannst jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine automatische Verlängerung um zwölf Monate gibt es nicht mehr, auch nicht bei älteren Verträgen.

Kann ich meinen Handyvertrag per E-Mail kündigen?
Ja. Bei Verbraucherverträgen darf der Anbieter keine Schriftform verlangen, die Textform genügt. Eine E-Mail, ein Kontaktformular oder der Kündigungsbutton sind also wirksam. Der einzige Nachteil ist der Nachweis: Bei einer E-Mail kannst du im Streitfall schwer belegen, dass sie angekommen ist. Deshalb entweder den Kündigungsbutton nutzen und die Bestätigung speichern oder zusätzlich per Einwurf-Einschreiben schicken.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Deutlich weniger als früher. Der Vertrag verlängert sich nicht mehr um ein ganzes Jahr, sondern läuft auf unbestimmte Zeit weiter. Du kannst dann jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Im schlimmsten Fall zahlst du also einen Monat länger als geplant. Schick die Kündigung trotzdem sofort ab, jeder Tag Verzögerung kostet.

Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?
Nein. Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes darf dir für die Mitnahme deiner Rufnummer kein Entgelt berechnet werden. Wenn auf der Schlussrechnung trotzdem eine Portierungsgebühr auftaucht, widersprich ihr in Textform und verweise darauf. Beantragen kannst du die Mitnahme bis zu einem Monat nach dem Vertragsende.

Was ist der Kündigungsbutton und wo finde ich ihn?
Anbieter, bei denen du online abschließen kannst, müssen eine gut sichtbare Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Du findest sie meist im Kundenkonto unter Vertrag oder Hilfe, oft auch im Fußbereich der Startseite. Nach dem Klick trägst du deine Daten ein und bekommst sofort eine Bestätigung. Gibt es den Button nicht oder funktioniert er nicht, kannst du den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen.

Kann ich wegen einer Preiserhöhung sofort kündigen?
In der Regel ja. Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zu deinen Ungunsten, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst fristlos kündigen. Dafür hast du drei Monate ab dem Zugang der Änderungsmitteilung Zeit. Der Anbieter muss dich in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen. Nimm dafür die Vorlage für die außerordentliche Kündigung und leg die Mitteilung bei.

Ich bin umgezogen, kann ich deshalb kündigen?
Beim Handyvertrag normalerweise nicht, denn das Mobilfunknetz gibt es am neuen Wohnort genauso. Anders sieht es bei Festnetz und Internet aus: Kann der Anbieter dort am neuen Wohnort nicht liefern, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ein Umzug ins Ausland ist ebenfalls kein automatischer Kündigungsgrund, frag dort aber nach Kulanz.

Sind die Vorlagen kostenlos und darf ich sie einfach nutzen?
Ja. Alle Vorlagen kannst du herunterladen, ausdrucken und so oft verwenden, wie du willst, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Für den privaten Gebrauch ist das völlig in Ordnung. Nur weiterverkaufen oder als eigene Vorlage anbieten solltest du sie nicht.

Hinweis: Ich bin keine Anwältin und dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Alle Angaben habe ich nach bestem Wissen zusammengetragen, sie gelten ohne Gewähr. Geht es um viel Geld oder streitet dein Anbieter, wende dich an die Verbraucherzentrale oder an eine Anwaltskanzlei.

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